Biologische Zahnheilkunde - Einzelthemen
 

Kronen als zahnärztliches Mittel der Erhaltung von Zähnen

 




 


Da dieses Thema derart umfangreich ist, soll an dieser Stelle nur das Grundsätzliche in Stichworten gebracht werden:

Kronen sind technische Hilfsmittel zum Erhalt eines (zerstörten, zerbrochenen oder stark kariösen) Zahnes und damit zur Wiedererlangung der Kaufähigkeit bzw der Kosmetik (im Frontzahngebiet).
Zu diesem Zweck muss der Zahn bearbeitet / präpariert / beschliffen werden und ein Abdruck erstellt werden. Daraus wird ein Modell gewonnen, auf dem der Zahntechniker die Krone erstellt.

Provisorische Kronen:
Dienen dem Schutz eines Zahnes nach einem Beschleifen

Vollgusskronen: Werden nur aus Metall (z.B. Gold) hergestellt

Verblendkronen: Sind im sichtbaren Bereich zahnfarben (Kunststoff oder Porzellan)

Teilkronen / Dreiviertel-Kronen: Nur ein Teil des Zahnes wird für diese Zwecke beschliffen. Für kleinere Defekte geeignet

Kunststoff-Kronen: Die gesamte Krone besteht, wie das Bild links zeigt, aus Kunststoff

Keramik-Kronen (auch Porzellanmantelkronen genannt): Aus Porzellan gestaltet

Metallkeramik-Kronen: Auf ein Gold (aus Gold-Platin-Legieung mit geringfügigen anderen Zusätzen zum Haften des Porzellans) mit Porzellan im sichtbaren Bereich

 

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